Legalisierung der 24 Stunden Pflege in Österreich
Im Alter kann man schnell pflegebedürftig werden. Für die meisten kommt dann nur eine 24 Stunden Betreuung zuhause in Frage, wollen sie sich doch ihr angestammtes Umfeld nicht verlassen. Inzwischen kann dieses Konzept in Österreich ohne Weiteres beantragt werden. Früher musste man dafür noch die Regeln der Gesetze verbiegen. Schließlich war diese Art der Pflege vor einigen Jahren illegal. Aber was genau hat sich damals geändert? Und was versteht man überhaupt unter einer 24 Stunden Pflege?
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Was ist 24 Stunden Pflege?
Bei der 24 Stunden Pflege zieht ein Betreuer in die Räumlichkeiten des Bedürftigen mit ein. Nun erledigt er alle Aufgaben, zu denen der Betroffenen nicht mehr in der Lag ist. Dies kann eine hohe Bandbreite an unterschiedlichen Arbeiten umfassen wie etwa Putzen, Kochen sowie Begleitung auf Veranstaltungen oder Hilfe bei der Körperreinigung. Hierbei werden in den meisten Fällen Pfleger aus dem osteuropäischen Raum eingestellt. Dies ist, weil sie für deutlich günstigere Lohnkosten arbeiten.
Die Gefahr der Ausbeutung
Gerade deswegen sind solche Arbeitsverhältnisse jedoch auch anfällig für Ausbeutung. So wurden früher polnische oder ungarische Betreuer viel zu gering bezahlt und hatten nur wenige Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Immerhin sahen die Umstände in ihren Heimatländern auch nicht gerade rosig aus, weswegen sie als Betreuer in Österreich immer noch besser dran waren. Zudem konnten es sich viele Betroffene gar nicht leisten, ein anständiges Gehalt zu bezahlen, da sie selbst nur wenig Rente erhielten und es verpassten, in entsprechende zusätzliche Versicherungen einzuzahlen. Die Illegalität hatte ebenso Nachteile für die Bedürftigen. So öffnete sie auch Tor und Angel für unseriöse Anbieter, deren Arbeitskräfte nicht mal ansatzweise ausreichend qualifiziert waren, sich um Senioren zu kümmern.
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Gesetzliche Lage in Österreich
Aus diesen Gründen änderte Österreich 2007 die Gesetzeslage. Fortan konnte man die 24 Stunden Pflege legal beantragen. Dies gilt sowohl für selbständige Betreuer als auch diejenigen, die für ein Unternehmen arbeiten. Darüber hinaus kann man die Person sogar über ein direktes Arbeitsverhältnis beschäftigen. Allerdings variiert die monatliche Beteiligung der staatlichen Förderung je nach Anstellung. Ist der Betreuer selbstständig, erhält man 550 Euro monatlich, während der Staat bei einem unselbstständigen Pfleger monatlich bis zu 1100 Euro hinzugibt. Beides gilt jedoch nur, sollte der Bedürftige die Kriterien für den höchsten Pflegegrad erfüllen. Die Kosten für die 24 Stunden Betreuung lassen sich außerdem bei der Steuererklärung geltend machen. Dort werden sie unter „außergewöhnliche Belastung“ deklariert. Natürlich gilt dies nur für die Eigenbeteiligung und nicht für die Gelder, die vom Staat ausgezahlt werden.
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