Förderung der 24 Stunden Betreuung
Wer im Alter pflegebedürftig wird, ist auf die Hilfe anderer angewiesen. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wer die Kosten dafür übernimmt. Nicht jeder verfügt schließlich über eine ausreichend hohe Rente oder hat in eine Pflegeversicherung eingezahlt. Glücklicherweise leben wir in Deutschland, einem Sozialstaat, der auch Minderbemittelten unter die Arme greift. Aber werden so auch die Kosten für eine 24 Stunden Betreuung übernommen oder muss man zwangsläufig in ein Altenheim umziehen, sollte man nicht vermögend genug sein?
24 Stunden Pflege Kostenangebot anfordernIhr Pflegefall in den besten Händen
Zusätzliche Versicherungen schaffen mehr Sicherheit
Am besten hat man noch während seiner Karriere eine zusätzliche Pflegeversicherung abgeschlossen. Wählt man hier die richtigen Konditionen aus, wird die 24 Stunden Betreuung in jedem Fall komplett bezahlt. Hierdurch muss man sich gar keine weiteren Gedanken machen und kann dem Alter gelassen entgegensehen. Nur denken eben viele nicht so weit oder es fehlen ihnen schlichtweg die finanziellen Möglichkeiten, weil das Geld ohnehin schon knapp ist.
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Förderung durch den Staat
Die 24 Stunden Pflege kann vom Staat mitfinanziert werden. Hierbei greift aber die Pflege- und nicht die Krankenversicherung. Hat man dort nicht eingezahlt, ist das kein Problem. Dann springt stattdessen die Sozialhilfe ein. Um diese Gelder zu erhalten, muss allerdings ein Pflegegrad vorliegen. Ein solcher wird von einem medizinischen Gutachter attestiert. Je nachdem, wie stark die geistige oder körperliche Einschränkung ausfällt, werden monatlich dementsprechend hohe Beträge überwiesen.
Beispielsweise beläuft sich die Summe, die beim ersten Grad für die 24 Stunden Pflege bereitgestellt wird, auf 125 Euro, während man beim fünften und letzten Grad 901 Euro erhält. Letztlich ähnelt die Pflegeversicherung jedoch höchstens einer Teilkaskoversicherung. Gerade beim fünften Pflegegrad sind die Betroffenen derart eingeschränkt, dass für die 24 Stunden Pflege nur gut ausgebildetes Personal in Frage kommt. Dadurch steigen die Kosten auch teils auf weit über die 901 Euro und können sich sogar auf über 4000 Euro belaufen. Somit ist es erforderlich, dass man selbst noch etwas beisteuert oder der Restbetrag von den Angehörigen übernommen wird.
Verhinderungspflege und steuerliche Entlastungen
Hat man sich selbst mindestens sechs Monate lang um den Betroffenen gekümmert, hat man ein Anrecht auf Verhinderungspflege. Sie gilt für einen Zeitraum von 42 Tagen, in denen man von einem professionellen Betreuer vertreten wird. Hierbei zahlt die Versicherung einen Betrag von maximal 1612 Euro im Jahr, der auch auf die 24 Stunden Pflege verwendet werden darf.
Der Betrag, der für die Betreuung ausgegeben wird, kann außerdem steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei listet man ihn in der Steuererklärung unter „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ auf.
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